Geschätzte Parteimitglieder und Förderer, liebe Freunde,

wieder einmal versucht der politische Gegner, uns aus dem demokratischen Spektrum auszugrenzen, diesmal gar mit der perfiden Instrumentalisierung eines mutmaßlichen Mordes.

Ohne ein Ende der Ermittlungen abzuwarten, haben zahlreiche Politiker der Kartellparteien diesen Einzelfall der verabscheuungswürdigen mutmaßlichen Mordtat an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke umgehend instrumentalisiert und zur Diskreditierung der Opposition missbraucht. Journalisten, die vor jeden RAF-Täter beharrlich das Attribut „mutmaßlich“ setzten, wussten plötzlich sofort, dass der Verhaftete auf jeden Fall der Mörder wäre und welche Motive ihn trieben. Vor allem wissen Sie anscheinend ganz genau, wer die Hintermänner eines – noch gar nicht vollständig aufgeklärten – Mordes sein sollen.

Eine völlig neue Qualität der Bedrohung wurde sogleich herbeibeschworen. Politiker wie Peter Tauber und Horst Seehofer sprachen gar davon, von ihnen als solche erkannten Demokratiefeinden, natürlich nur „rechten“ – von linkem oder islamistischem Extremismus ist keine Rede, gerade als gäbe es ihn nicht -, die Grundrechte  aberkennen zu wollen.

Herr Tauber und nach ihm Minister Seehofer beriefen sich auf Artikel 18 des Grundgesetzes, dem zufolge die Freiheit der Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aberkannt werden können, wenn die betreffende Person diese Grundrechte zum Kampfe gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung missbraucht. Sie lassen dabei bewusst völlig offen, was dieses Ansinnen mit dem vorliegenden Fall zu tun haben soll.
Natürlich werden sie das nicht schaffen, und das wissen sie auch. Denn es gibt nur eine einzige Instanz, die über einen Grundrechtsentzug befinden kann. Das ist nicht der Bundesinnenminister, sondern das Bundesverfassungsgericht. Noch nie haben die Karlsruher Richter diesen Grundgesetzartikel angewendet. Es ist aus gutem Grund außerhalb von Diktaturen unüblich, das Äußern von Meinungen als Anstiftung zu Verbrechen zu werten und von willigen Juristen aburteilen zu lassen.

Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung gehören offline wie online verfolgt“, erklärte der Bundesinnenminister. „Worte können das Vorfeld für Hetze, Hetze das Vorfeld für Taten sein“. Für ihn bestehe ein Zusammenhang „zwischen der Sprache und solchen Exzessen der Gewalt“. Ob das auch für seine eigenen Äußerungen gilt?
Beim politischen Aschermittwoch 2011 in Passau sagte Horst Seehofer, die Berliner Koalition werde sich „bis zur letzten Patrone“ gegen „eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme“ wehren. Worte können das Vorfeld für Hetze, Hetze für Taten sein?

Inzwischen wird vielstimmig gefordert, überhaupt jede Kritik an der Asylpolitik der Bundesregierung als Hass und Hetze zu werten. Hat nach der Ermordung Karsten Rohwedders 1991 jemand gefordert, die Kritik an der Treuhand einzustellen? War nach der Ermordung von Alfred Herrhausen 1989 (linke) Bankenkritik tabuisiert gewesen?

Als eine direkte Folge der Asyl- und Einwanderungspolitik benötigt inzwischen jeder bekannte Islamkritiker in Deutschland Personenschutz. Aber wer diese Politik kritisiert, wer für die Freiheit der Meinungsäußerung eintritt, der „hetzt“ vorgeblich. Sie nennen die Freiheit „Hetze“. Wir trennen Hetze und Freiheit. Wir verurteilen tatsächliche Hetze, ganz gleich aus welcher Richtung kommend, und wir lassen uns die Freiheit nicht nehmen. Und vor allem verurteilen wir jede Form von Gewalt.

Zur Hetze gehört auch, wie der Lieblingskolumnist von Rot-Grün, Heribert Prantl, in der „Süddeutschen Zeitung“ schreibt, dass „ungeheuer gemeine und bösartige Sätze“ gegen den erschossenen CDU-Politiker im Netz standen. Soweit das zutrifft, ist das schlimm und richtet sich gegen die, die derlei tun. Wir möchten zugleich daran erinnern, dass gegen den Grünen-Politiker Joseph Fischer, den viele „Joschka“ nennen, nie ein Verfahren zur Grundrechtseinschränkung angestrengt wurde, obwohl er 1978 die Ermordung von Hanns Martin Schleyer, Siegfried Buback und Jürgen Ponto durch die RAF mit den Worten kommentierte: „Bei den drei hohen Herren mag mir keine rechte Trauer aufkommen, das sage ich ganz offen.“ Der Formulierer eines solch gemeinen und bösartigen Satzes wurde später in unserem Land bekanntlich Vizekanzler und Außenminister.

Genug der Beispiele. Nicht nur bei der Verurteilung von Gewalt haben wir eine klare Haltung, sondern auch zur Hintermänner- und Wegbereiter-Theorie. Diese Theorie ist schon in vielerlei Gestalt aufgetaucht, aber niemals zufriedenstellend verifiziert worden. Ist Marx verantwortlich für die Verbrechen Stalins? Haben die Vordenker der Neuen Linken die RAF mitgeschaffen? Und jene der Neuen Rechten den NSU? Sind Linke und Grüne verantwortlich für die Straftaten der Antifa?

Unsere Antwort lautet: Für Taten sind immer die Täter verantwortlich. Es gibt natürlich wirkliche Hintermänner in Gestalt von Geldgebern, Helfern, Spurenverwischern. Aber die Behauptung, jemand habe mit seinen Worten eine Tat ausgelöst, ist immer spekulativ, also zutiefst unseriös. Aber man kann eine fabelhafte politische Propaganda damit treiben und den politischen Konkurrenten skrupellos verunglimpfen.

Jüngstes Beispiel für dieses perfide Vorgehen ist der hessische CDU-Abgeordnete Michael Brand, der in einem Brief an alle Unionsabgeordneten unter anderem ausführte: „Wir müssen die Dinge endlich beim Namen nennen. Der rechtsextremistische Terror hat ein Umfeld von Sympathisanten, und die kommen zu einem großen Teil aus der AfD. Alle wissen das, und kaum jemand redet darüber.“ (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/nicht-laenger-feige-abtauchen-umgang-mit-rechtsterror-cdu-politiker-will-union-wachruetteln/24490630.html)

Die große Allparteien-Koalition instrumentalisiert einen Mord, tut also etwas, das sie ansonsten regelmäßig uns vorwirft. Aus ihren Reihen kommt der Ruf, die Bürgerrechte einzuschränken. Unter dem Vorwand, die Illiberalität zu bekämpfen, wollen sie das Land mit einem zutiefst illiberalen Klima überziehen. Sie werden damit nicht durchkommen.

Es grüßen Sie
Ihre Bundessprecher

Alexander Gauland und Jörg Meuthen

 

Kommentar des AfD-Kreisverbandes Lichtenfels

Der Landtags-Wahlkampf für die neuen Bundesländer hat anscheinend begonnen.
Den Altparteien ist offensichtlich kein Mittel perfide und schäbig genug, die einzig wirkliche Oppositionspartei Deutschlands zu diffamieren. Deren Furcht vor der beständigen Willenskraft der AfD zeigt insbesondere vor Wahlterminen zunehmend irrationale Verhaltensmuster.
Jeder möge sich seine eigenen Gedanken machen, zum „demokratischen“ Grundverständnis dieser sog. etablierten („Vorbild“)Parteien.