Landtagswahl Bayern

Bei der Landtagswahl 2018 in Bayern gibt es Stimmzettel A und B – und damit ein anderes Wahlverfahren als bei der Bundestagswahl.
Erst- und Zweitstimme ähneln zwar dem System der Bundestagswahl – es besteht aber ein wichtiger Unterschied bei der Zweitstimme.

Erststimme
Mit dem Stimmzettel A werden die Kandidaten des eigenen Stimmkreises mit relativer Mehrheit gewählt. Dadurch ist sichergestellt, dass jede bayerische Region im Landtag vertreten ist (insgesamt 91 Mandate).

Zweitstimme
Mit dem Stimmzettel B wird eine Partei und gleichzeitig ein Kandidat gewählt. Dieser Kandidat muss nicht zwingend aus dem eigenen Stimmkreis kommen (dagegen wird bei der Bundestagswahl mit der Zweitstimme nur eine Partei gewählt).

Das bedeutet … wie die Kandidaten auf den Listen verteilt werden, hängt letztlich vom Wähler ab. Die Zweitstimme entscheidet, welche Kandidaten oben auf der Liste stehen und damit höhere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen.

Die Wähler können dadurch – anders als im Bund – die Platzierung der Kandidaten auf den Listen noch ändern. Das heißt also … ein Spitzenkandidat muss nicht zwingend an der ersten Stelle stehen bleiben.

Wichtig
Jeder Stimmzettel darf nur mit einem Kreuz abgegeben werden. Wenn mehrere Kandidaten gleichzeitig angekreuzt werden, ist die Stimmabgabe ungültig.

Und noch ein erkenntnisreicher Hinweis
Sollten Sie die Spalte zur Stimmabgabe für die AfD auf dem Wahlzettel nicht gleich finden …

  … dann schauen Sie bitte mal „Rechts von der Mitte“ des Blattes
… da wo der Knick ist !
(wo man den Text nicht so besonders gut lesen kann)

Und ist das nicht wahrlich aufschlussreich? – Ein Schelm, wer dabei nicht an Zufall glaubt. Freuen wir uns also auf einen spannenden Wahlabend … und hoffen wir auf möglichst wenig „Schwund“ bei der Stimmenauszählung.